- Umsatzsteuervoranmeldung
- ⇡ Steuererklärung des umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers nach amtlichem Muster über die der ⇡ Umsatzsteuer unterliegenden Tatbestände im ⇡ Voranmeldungszeitraum (grundsätzlich Kalendervierteljahr bzw. regelmäßig Kalendermonat, § 18 UStG).- 1. Frist: Spätestens zehn Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums ist die U. dem zuständigen Finanzamt einzureichen und die ⇡ Umsatzsteuerzahllast zu entrichten, ggf. ⇡ Dauerfristverlängerung.– (2.) Inhalt v.a.: (1) Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich ⇡ unentgeltliche Wertabgaben), getrennt nach Steuersätzen und die jeweils darauf entfallende Umsatzsteuer; (2) steuerfreie Umsätze mit und ohne Recht auf ⇡ Vorsteuerabzug; (3) abziehbare Vorsteuerbeträge (einschließlich ⇡ Einfuhrumsatzsteuer und ⇡ Erwerbsteuer). Aus diesen Angaben hat der Unternehmer die Umsatzsteuerzahllast bzw. -erstattung selbst zu berechnen.- 3. Besonderheiten: Werden Land- und Forstwirte nach Durchschnittsätzen (⇡ Vorsteuerabzug) besteuert, entfällt i.d.R. die U. Zur Umrechnung ausländischer Währungen vgl. ⇡ ausländische Werte.- 4. Umsatzsteuerveranlagung nach Ablauf eines Kalenderjahres: ⇡ Umsatzsteuer.
Lexikon der Economics. 2013.